Rechtliches

Rechtliche Situation in Österreich

Kunst-, Mal- und Gestaltungstherapie ist in Österreich nicht als eigenständige Therapierichtung anerkannt. Das heißt, sie kann nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. In  Krankenhäusern oder sozialen Einrichtungen wird das Therapieangebot zur Verfügung gestellt, privat müssen die Kosten selbst getragen werden.